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Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments

am 9. Juni 2024

Wichtig zu Wissen

Wahlkarten können ab sofort ausgestellt und wie unten beschrieben beantragt werden:

  • Persönlich bis 7. Juni 2024 um 12 Uhr
    Kommen Sie in eine unserer Servicestellen (ausgenommen Tummelplatz) von Montag bis Freitag von 7 bis 15 Uhr (am 7. Juni bis 12 Uhr) oder in das Amtshaus, Innenhof, Pass- und Urkundenservice, von Montag bis Freitag von 7 bis 16 Uhr (am 7. Juni bis 12 Uhr).

Bitte nehmen Sie unbedingt Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit!
Die Stimmabgabe und Rückgabe der Wahlkarte kann direkt vor Ort erfolgen.

Die Beantragung einer Wahlkarte muss immer von der wahlberechtigten Person selber gestellt werden.
Für die Abholung kann einer beliebigen Person eine Vollmacht erteilt werden. Diese Vollmacht muss für jede Wahl explizit erteilt werden. Generalvollmachten sowie Handlungen durch Erwachsenenvertreter dürfen nicht berücksichtigt werden. Vorlagen im Downloadbereich.

Das zuständige Wahllokal für den Wahlsonntag kann über die ab 21.5. verteilten amtlichen Wahlinformation oder über die Wahllokalsuche festgestellt werden.

Wer darf wählen?

Für die Europawahl am 9. Juni 2024 sind jene Personen wahlberechtigt, 

  • welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder in der Europa-Wählerevidenz eingetragene EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Graz,
  • und am 26. März 2024 den Hauptwohnsitz in Graz hatten und
  • spätestens am 9. Juni 2024 das 16. Lebensjahr vollenden (den 16. Geburtstag feiern).
  • Neben österreichischen Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz im Inland sind auch in die Europa-Wählerevidenz eingetragene Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland ("Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher") wahlberechtigt.

Das Wählerverzeichnis für die Europawahl wird zum Stichtag 26. März 2024 erstellt.

  • Personen, die zwischen dem 26. März 2024 (Stichtag) und dem 9. Juni 2024 (Wahltag) den Hauptwohnsitz verlegen, bleiben an der "alten" Adresse wahlberechtigt.

Online Wahlkartenantrag

Fristen + Termine

Frist für die Eintragung als Unionsbürger:in: 26. März 2024
Frist für die Eintragung als Auslandsösterreicher:in: 25. April 2024
Unterstützung von Wahlvorschlägen: 26. März bis 26. April 2024 (8.00 bis 16.00 Uhr)
Verteilung der Hauskundmachung: Anfang bis Mitte April 2024
Beschwerde- und Berichtigungsverfahren: 19. April bis 25. April 2024 
Versand der amtlichen Wahlinformation an wahlberechtigte Personen: Mitte Mai 2024
online Wahlkartenantrag: Mitte April bis 5. Juni 2024
Versand von Wahlkarten: Mitte Mai bis 5. Juni 2024
Wahlkarte persönlich beantragen und mitnehmen: Mitte Mai bis 7. Juni 2024 (12 Uhr)
Öffnungszeiten der Grazer Wahllokale am 9. Juni 2024: voraussichtlich 7.00 bis 16.00 Uhr
online Wahllokal-Suche folgt

Wählen am Wahlsonntag

  • Am 9. Juni 2024 mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Waffenpass, Behindertenpass, Führerschein, udgl.) das zuständige Wahllokal aufsuchen.
  • wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem vorgesehenen Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben.
  • Einen Hausbesuch können Sie beantragen, wenn Sie am Wahltag nicht ausreichend geh- oder transportfähig sind. Für diese Fälle werden besondere Wahlbehörden eingerichtet, die Sie während der Wahlzeit (voraussichtlich 7.00 bis 16.00 Uhr) besuchen.

Kontakt

Bürger:innenamt, Referat Meldewesen und Wahlen
Schmiedgasse 26, 3. Stock, 8011 Graz

Tel.: +43 316 872-5100
E-Mail: wahlen@stadt.graz.at

Video: Wie funktioniert die Europawahl

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